Die Bundesregierung lässt überwachen, ob der Einsatz deutscher Aufklärungsjets im Krieg gegen den Islamischen Staat (IS) dem Völkerrecht entspricht. Das hat sie bereits im Dezember 2015 im Bundestag erklären lassen. Bei aktuellen Anfragen zur deutschen Rolle bei Bombardierungen mutmaßlicher IS-Stellungen wird das aber weggelassen.
Die Bundesregierung wisse „in Wahrheit noch nicht, was genau geschehen ist“, als laut Medienberichten am 20. März bei Rakka in Syrien bei einem Luftangriff der Anti-IS-Koalition zahlreiche Zivilisten getötet wurden. Daran sollen vorher und nachher Aufklärungs-Jets der Bundeswehr, sogenannte Recce-Tornados, beteiligt gewesen sein. Der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums Jens Flosdorff gab sich am 31. März in der Regierungspressekonferenz so unwissend: „Ob es in dem Zusammenhang auch zu zivilen Opfern gekommen ist, das kann ich Ihnen im Detail überhaupt nicht sagen, weil sich das unserer Kenntnis entzieht.“
Diese Standard-Antwort zu entsprechenden Medienfragen zu solchen und ähnlichen Vorfällen im Krieg gegen den Islamischen Staat (IS) im Irak und in Syrien könnte eine Schutzbehauptung sein. Es könnte sich auch um eine Täuschung handeln. Diesen Schluss lässt zumindest eine Antwort der Bundesregierung vom 2. Dezember 2015 zu, die der Linkspartei-Abgeordnete Inge Höger gegeben wurde. Die hatte wissen wollen, wer die Bilder der deutschen Tornados auswertet und welchen Einfluss die Bundeswehr auf die Zielplanung im Krieg gegen den IS habe.
Deutsche Tornado-Einsätze werden überwacht – von der Bundesregierung
Damals wurde die aktive deutsche Beteiligung am Krieg gegen den IS noch vorbereitet. Ralf Brauksiepe, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, antwortete der Abgeordneten: Die Bundesregierung werde „auch auf einen dem deutschen militärischen Anteil entsprechenden Einfluss in den Hauptquartieren und Stäben Wert legen, um den mandatskonformen Umgang mit den gesammelten und ausgewerteten Daten im Einklang mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts sicherzustellen“. Der Staatssekretär laut Bundestagsprotokoll weiter: „Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgen die entsprechenden Aufklärungsflüge durch die deutschen Streitkräfte, die auch die Erstauswertung der gesammelten Daten vornehmen. Anschließend erfolgt die Weitergabe der ausgewerteten Daten an die Internationale Allianz gegen den IS. Dabei wird Deutschland den mandatskonformen Einsatz des deutschen Beitrags im Einklang mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts überwachen.“
Dieses Überwachen erledigen keine Bundeswehrsoldaten, sondern anscheinend deutsche Rechtsexperten im Auftrag der Bundesregierung. Das erklärte der Ex-Bundeswehr-Oberstleutnant und frühere Nato-Luftkriegsplaner Ulrich Scholz im Interview. An der Planung der Luftangriffe seien im Koalitionshauptquartier in Doha (Katar) deutsche Experten für internationales Recht beteiligt: „Politische Zivilisten sind das, entweder vom Auswärtigen Amt, oder ähnliche Beauftragte der Bundesregierung, und Juristen. Die begucken jeden Einsatz, den ein deutsches Flugzeug fliegt, und entscheiden, ob das legal ist, nach nationalem und internationalem Recht.“ Und dann werde bombardiert – „bis zu zehn Leute dürfen umgebracht werden“. Das würde „Minimieren der zivilen Opfer“ genannt. Für den Ex-Offizier heißt das im Umkehrschluss: „Wir genehmigen das Töten von Zivilisten!“
Regierungssprecher deuten Wissen an
Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am 31. März auf entsprechende Journalistenfragen erneut behauptet: „Im Einsatz selber hat für uns wie auch für die gesamte Koalition der Schutz der Zivilbevölkerung immer eine herausragende Bedeutung.“ Ministeriums-Sprecher Flosdorff sagte, dass es „bisher keinen Anhaltspunkt“ dafür gebe, „dass sich irgendein Soldat der Bundeswehr mandats- oder völkerrechtswidrig verhalten“. Genau das soll ja durch die eingesetzten Rechtsexperten verhindert werden. Auch Flossdorffs Hinweis, „dass der Schutz von Zivilbevölkerung eine sehr hohe Priorität innerhalb der Koalition hat“, dürfte korrekt sein – was eben eingeplante tote Zivilisten als unvermeidbare „Kollateralschäden“ nicht ausschließt.
Auf die Frage am 31. März, warum es solche Luftangriffe gegen den IS überhaupt gebe, wenn die Gefahr ziviler Opfer von vornherein bekannt ist, sagte Ministeriumssprecher Flossdorff: „Es geht hier darum, dass das eine Form der Kriegsführung ist. Deutschland führt selbst keine Luftschläge aus. Wenn man sicher ist oder leidlich sicher ist, dass man das Leben der eigenen Soldaten schont, wenn man leidlich sicher ist, dass wenige oder gar keine zivilen Opfer zu befürchten sind, und wenn die Informationslage richtig genug ist, dann kann es ein legitimes Mittel sein, auch in solchen Operationsphasen irgendwie zu diesem Mittel zu greifen. Es bedarf aber vorher immer einer sorgfältigen Abwägung, und diese Abwägungsprozesse finden täglich statt.“
Seiberts geografischer Versprecher – möglicher Hinweis auf tatsächliches Wissen
Was „leidlich sicher“ bedeutet und wie die erwähnte Abwägung dazu stattfindet, verschwieg Flossdorff. Letzteres wurde eben bereits durch die Aussage des Regierungsvertreters im Bundestag vom 2. Dezember 2015 beschrieben. Seitdem sind deutsche Tornados am Luftkrieg gegen den IS beteiligt. Die Bundesregierung dürfte also sehr wohl wissen, was am 20. März in Nordsyrien und in ähnlichen Fällen wie bei Mossul im Irak passiert ist. Und das nicht erst, wenn sie die US-Amerikaner darüber informierten.
Vielleicht versprach sich Seibert auch deshalb, als er am 27. März in der Regierungspressekonferenz auf eine Frage des Journalisten Tilo Jung antwortete. Der wollte wissen, wie die Bundesregierung es bewertet, dass bei Luftangriffen der US-geführten Koalition westlich der umkämpften nordirakischen Stadt Mossul bis zu 200 Zivilisten ums Leben gekommen sein sollen. Der Regierungssprecher Steffen Seibert sprach dabei von einem „Unglück bei den Angriffen in Nordsyrien“, dass die Bundesregierung bestürze. Ob er, als er ausversehen den Norden Iraks mit Nordsyrien verwechselte, schon ahnte oder bereits wusste, dass zwei Tage später ans Licht kommt, dass die Bundeswehr an einem ähnlichen Angriff mit vielen zivilen Opfern beteiligt war, – eben bei Rakka im Norden Syriens?