„Grundrechte-Report 2021“: Deutliche Kritik an staatlichem Verhalten – mit selbstgesteckten Grenzen

Die politischen Reaktionen auf die am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation ausgerufene Covid-19-Pandemie sind „mit teilweise erheblichen Grundrechtseingriffen“ einhergegangen. Das ist im „Grundrechte-Report 2021“ zu lesen, der am Mittwoch unter dem Titel „Ungleiche (Un-)Freiheiten in der Pandemie“ erschienen ist. Im Vorwort stellen die Herausgebenden fest, die Anti-Corona-Maßnahmen hätten „sich oftmals im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Gesundheit einerseits und den Freiheitsrechten andererseits“ bewegt. Und:

„Die mitunter fundamentalen Einschränkungen, die zuvor kaum vorstellbar gewesen wären, stellten die Gesellschaft vor ethische, soziale, juristische und politische Herausforderungen.“

Der „Grundrechte-Report: Zur Lage der Bürger-und Menschenrechte in Deutschland“ wird seit 1997 jährlich von einer Reihe von Persönlichkeiten wie dem Rechtsanwalt Rolf Gössner und Bürgerrechtsorganisationen herausgegeben. Er gilt als „der wahre Verfassungsschutzbericht“, beschreibt er doch, wie es um die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte der in der Bundesrepublik lebenden Menschen tatsächlich steht. Dabei geht es den Herausgebenden und Autoren darum, wie Politik und staatliche Behörden durch ihr Handeln diese Rechte in Frage stellen und gefährden.

Am Mittwoch wurde in Berlin auf einer Pressekonferenz die 25. Ausgabe des „Grundrechte-Reports“ vorgestellt. Er ist ein gemeinsames Projekt der Humanistischen Union, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Neuen Richtervereinigung, des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung sowie der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die 43 Einzelbeiträge widmendes Reports zeigen die aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien anhand konkreter Fälle des Jahres 2020.

Empfindliche Eingriffe

Die Herausgebenden schreiben zwar in ihrem Vorwort, „sowohl unter den Bedingungen der Pandemie als auch abseits von Corona erwiesen sich staatliche Institutionen allzu oft nicht als Garantinnen dieser Rechte, sondern trugen zu ihrer Aushöhlung bei“. Doch die Autoren des Reports beschäftigen sich nicht explizit damit, dass im Namen des Infektionsschutzes gleich mehrere Grundrechte eingeschränkt wurden. Sie gehen nicht darauf ein, dass damit die Grundprinzipien des 1949 nach den Erfahrungen von Faschismus und Zweitem Weltkrieg verabschiedeten Grundgesetzes insgesamt angegriffen werden.

Stattdessen wird die bisherige Linie des Reports fortgesetzt, anhand der einzelnen betreffenden Grundgesetz-Artikel zu untersuchen, wie es um den Schutz der Grundrechte steht. Dabei geht es vor allem um die Lage von Minderheiten und sozial Benachteiligten. Das ist unwidersprochen wie in all den Jahren seit 1997 weiter wichtig. Sich darauf zu beschränken läuft aber Gefahr, den aktuellen massiven politischen Angriff auf die Grundrechte aller Bürger „links“ liegen zu lassen.

So betonen die Herausgebenden im Vorwort, dass „nicht nur die viel diskutierten Maßnahmen wie ‚Shutdowns‘, Ausgangssperren und Maskenpflicht als Einfallstor für empfindliche Eingriffe in verschiedene Grundrechte“ erscheinen. Es dürfe dabei nicht übersehen werden, „dass sich angesichts dieser Krise gerade prekäre Lebensverhältnisse zuspitzten, dass die Lage marginalisierter Menschen und Gruppen dadurch fort- und weiter festgeschrieben wurde“. Der Report und die Aussagen bei seiner Vorstellung hinterlassen den Eindruck, dass die herausgebenden Personen und Organisationen die politischen Vorgaben der Pandemie unkritisch annehmen: dass es angeblich nur um die vom Virus Sars-Cov-2 bedrohte Gesundheit der Bürger geht.

Begrenzte Kritik

Integrationsforscherin und Politikwissenschaftlerin Naika Foroutan stellte den Report gemeinsam mit anderen vor. Sie zeigte sich verständnisvoll – gegenüber den Regierenden und den von ihnen verordneten Anti-Corona-Maßnahmen. Nach ihren Worten wissen die „kritischen Beobachter“, „dass es sich die Politik auch nicht leicht gemacht hat, in dieser Situation zu entscheiden“. Es sei aber gerechtfertigt, wenn die Bürger „dort nochmal drauf schauen“ und die „erste Frage“ stellen: „Warum konnte man nicht früher, aufgrund der Erfahrungen von Pandemien, reagieren?“ Es habe seit Jahren Pläne für solche Situationen gegeben. Foroutan mahnte, nicht über verpasste Möglichkeiten zu debattieren: „Wir müssen kritisch draufschauen und erwarten, dass so etwas anders gemacht werden kann.“

Die herausgebenden Organisationen des jährlichen „Grundrechte-Reports“ beobachten die Arbeit der Juristen der unabhängigen Stiftung „Corona-Ausschuss“ nicht. Das erklärte auf meine Frage Moderatorin Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Mitherausgeberin. Sie vertröstete auf die nächste Ausgabe 2022, die sich vielleicht mit den Themen und Fragen beschäftigt, mit denen sich der Ausschuss auseinandersetzt.

Dabei passt dessen Arbeit mit nun mehr als 50 Sitzungen zu dem, was die Herausgeber des „Grundrechte-Reports“ seit etwa 25 Jahren bewegt: Die Lage der Grundrechte in der Bundesrepublik und die Chancen der hier lebenden Menschen, sie wahrzunehmen. Bisher war die durch die Analysen festgestellte Kluft zwischen Anspruch des Grundgesetzes und der Wirklichkeit hierzulande schon groß. In Folge der Corona-Politik seit März 2020 ist sie unübersehbar noch weiter aufgerissen worden.

Daraus ergaben sich für die Personen und Organisationen, die den diesjährigen „Grundrechte-Report“ herausgeben, immerhin „drängende Fragen“, wie sie im Vorwort schreiben. So setzt sich der aktuelle „Grundrechte-Report“ laut Foroutan vor allem mit der Lage der Beschäftigten im Gesundheitswesen und der prekär Beschäftigten in den „systemrelevanten Bereichen“ auseinander. Die Lebensverhältnisse der sozial Benachteiligten hätten sich infolge der Krise weiter verschlechtert. Die sozialen Ungleichheiten seien „fort- und weiter festgeschrieben“ und „wie durch ein Brennglas sichtbar“ geworden, so die Integrationsforscherin.

Bedrohte Freiheiten

Zwei Beiträge des Reports analysieren, wie das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes eingeschränkt wurde. Die Juristinnen Vivian Kube und Pauline Weller schreiben in ihrem Text dazu:

„In den ersten Wochen der Ausgangsbeschränkungen missachteten die Behörden und Gerichte vielerorts diese fundamentale Bedeutung der Versammlungsfreiheit und entschieden sich pauschal für Verbote – ohne Prüfung der konkreten Umstände.“

Sie erinnern daran, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1985 klarstellte, es gebe ohne Versammlungsfreiheit keine demokratische Willensbildung.

Erst nach zahlreichen friedlichen Protesten, „bei denen die geltenden Schutzvorkehrungen kreativ und wirkungsvoll umgesetzt wurden“, sowie zahlreichen Klagen und zwei Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hätten Behörden und Gerichte „wieder differenzierter“ entschieden. Die Rechtsprechung sei „versammlungsfreundlicher und differenzierter geworden“, schreiben die beiden Autorinnen. Wie das aktuell aussieht, haben zahlreiche Verbote von regierungskritischen Demonstrationen in den letzten Monaten gezeigt. Diese wurden wie zuletzt in Berlin immer mit dem Infektionsschutz begründet.

Kube und Weller betonen:

„Der staatliche Umgang mit Protesten muss aber weiterhin kritisch beobachtet werden. Insbesondere pauschalisierte Einschränkungen ohne die Möglichkeit von Ausnahmen und ohne Abwägung im Einzelfall widersprechen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.“

Die behördlichen Auflagen dürfen aus ihrer Sicht „keine so große Abschreckungswirkung entfalten, dass sie Verboten gleichkommen, so wie die Überlegung, Namenslisten der Demonstrierenden zu erstellen“. Versammlungen dürften nicht strengeren Anforderungen unterworfen werden als andere Lebensbereiche. „Die Versammlungsfreiheit darf nicht weniger geschützt sein als das Schlendern in der Einkaufspassage!“, so die beiden Juristinnen.

Zuvor sind unter anderem mehrere Beiträge zu Artikel 2 (1) des Grundgesetzes zu lesen. In dem heißt es:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Dabei geht es um Aspekte wie die durch das Intensivpflegestärkungsgesetz gefährdeten Rechte von Menschen in häuslicher Intensivpflege oder wie mit dem Entwurf für ein Registermodernisierungsgesetz ein weiterer Schritt zum „gläsernen Menschen“ gegangen wird.

Der Informatiker Rainer Rehak zeigt in seinem Beitrag, welche grundrechtlichen Probleme durch die Corona-Warn-App der Bundesregierung bestehen. Er warnt, „neuere Forderungen nach mehr Funktionalität der App durch weniger Datenschutz gehen doppelt fehl; einerseits gibt es gar keine neuen konkreten Vorschläge, die datenschutzrelevant wären, und andererseits umfasst der Datenschutz immer auch Verhältnismäßigkeitsüberlegungen. Für den Informatiker ist klar:

„Wer also weniger Datenschutz fordert, fordert mehr Unverhältnismäßigkeit staatlichen Handelns.“

Die Datensammelwut des überwachenden Staates beschäftigt mehrere Autoren des Reports.

Überschrittene Grenzen

Wichtiges Anliegen der Herausgebenden ist es seit der ersten Ausgabe des „Grundrechte-Reports“, auf den tiefsitzenden institutionellen Rassismus in Behörden wie Justiz und Polizei aufmerksam zu machen. Mohammed Chahrour von der Initiative „Kein Generalverdacht“ schilderte auf der Pressekonferenz, wie sich Kriminalisierung und rassistische Stigmatisierung von ethnischen Minderheiten durch Polizeirazzien in Berlin-Neukölln zeigen. Dabei werden auch Vorwände durch die Corona-Infektionsschutzverordnungen genutzt, wie der Aktivist berichtete. Unter dem Stichwort „Clan-Kriminalität“ gehe die Polizei gegen Menschen mit Migrationshintergrund anlasslos und mit unverhältnismäßigen Mitteln vor. Chahrour verwies darauf, dass es bisher keine einzige Verurteilung von Personen gebe, denen „Clan-Kriminalität“ vorgeworfen werde.

Die Polizei und die staatlichen Behörden überschreiten in der Pandemie oftmals Grenzen und missachten im Namen des Gesundheitsschutzes massiv die Grund- und Persönlichkeitsrechte. Das zeigt sich bei den regierungskritischen Demonstrationen, wenn Menschen mit dem Grundgesetz in der Hand von Polizisten angegriffen und verhaftet werden. Es ist ebenso zu erleben beim Umgang mit positiv getesteten und vermeintlich kranken Menschen. Kawe Fatehi, ein Kurde der 2019 aus dem Iran in die Bundesrepublik flüchtete, hat das erlebt. Am 27. März 2020 sei die Sammelunterkunft in Halberstadt (Sachsen-Anhalt), in der er untergebracht war, von Polizisten umstellt und abgeriegelt worden, berichtete Fatehi auf der Pressekonferenz.

Die etwa 800 Menschen in der Unterkunft seien kollektiv unter Quarantäne gestellt worden – die nach seinen Worten statt der angekündigten zwei Wochen fünf Wochen anhielt. Viele hätten sich in der Folge aufgrund der schlechten hygienischen Bedingungen infiziert, auch er selbst, so Fatehi. Er sei nach zwei Wochen positiv getestet worden. Wie bereits zuvor hätten sich weiterhin 50 Menschen eine Toilette teilen müssen und habe es nur eine Küche pro Stockwerk für etwa 100 Personen gegeben. Die Menschen seien nicht über ihre Lage informiert worden und hätten erst in der zweiten Woche Hygiene-Mittel erhalten.

Viele, ohnehin schon durch Flucht und deren Ursachen traumatisiert, hätten Angstzustände bekommen und seien auch damit allein gelassen worden. Es habe keinerlei psychologische Hilfe gegeben, so Fatehi. Für Kranke, Ältere, Schwangere und Kinder habe es keine speziellen medizinischen Angebote gegeben. Er berichtete, die Polizei habe die gesamte Zeit die Unterkunft abgeriegelt. Die Aussagen des Geflüchteten zeigen ein Beispiel, wie Behörden und Polizei die Krise nutzen, um ihre Kompetenzen unkontrolliert auszuweiten.

Begrenzte Perspektive

Dabei spielt die offiziell unabhängige Justiz der Bundesrepublik eine wichtige Rolle. Sie könnte und müsste die Rechte der Menschen auch gegenüber der Politik schützen, gerade angesichts der unverhältnismäßigen Anti-Corona-Maßnahmen. Doch das geschieht eher selten, wie der „Corona-Ausschuss“ nachgewiesen hat. Sachkundige Beobachter sprechen bereits von einem Versagen des Rechtsstaates, weil dieser dem gezielten Angriff der Politik auf die Grundrechte nichts entgegensetzt.

„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“, heißt es in Artikel 97 (1) des Grundgesetzes. Der Jurist Hans-Ernst Böttcher beschäftigt sich damit in seinem Beitrag im „Grundrechte-Report“. Er geht aber nicht der Frage nach, warum zahlreiche Gerichte Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen trafen, die den politischen Vorgaben folgten. Böttcher beschäftigt sich stattdessen damit, dass die Richter zwar in ihrer Rechtsprechung unabhängig seien, aber die Justizverwaltung in den Händen der Länder und des Bundes liegt. Dieses System sei 1879 in Deutschland begründet und 1935 unter faschistischer Herrschaft „vervollkommnet“ worden. Nur die Probleme für Verfahren und Verhandlungen in Folge der mehrmals veränderten Hygienevorschriften benennt Böttcher. Er spricht sich für eine „andere, demokratie- und gewaltenteilungs-adäquate Justizverwaltung“ als Alternative aus.

Der Rechtsanwalt Rolf Gössner engagiert sich seit Jahrzehnten für die Bürgerrechte, wurde dafür vom Verfassungsschutz beobachtet und von Bürgerrechtsorganisationen ausgezeichnet. Er ist langjähriger Mitherausgeber des „Grundrechte-Reports“ und hat zur aktuellen Ausgabe einen Beitrag beigesteuert. Darin beschäftigt er sich unter dem Stichwort des Asylrechts nach Artikel 16 (1) mit der staatliche Gefährdung von Asylsuchenden am Beispiel der „riskante Nachforschungen in der Türkei zur Überprüfung von Fluchtgründen“. Das ist wichtig und ehrenwert, doch zugleich ist es zu bedauern, dass sich der Anwalt im aktuellen Report auf das Thema beschränkt.

Gössner hat bereits deutlich kritische Sichten auf den politischen Angriff auf die Grundlagen des Rechtsstaates im Namen des Gesundheitsschutzes geäußert. So hatte er im April 2020 festgestellt, dass sich das im Namen der Pandemie-Bekämpfung mehrmals geänderte Infektionsschutzgesetz „streckenweise wie ein Polizeigesetz“ lese. „Mit solchen Regelungen wird die verfassungsrechtliche Bindung der Regierung an Gesetze unterlaufen“, warnte Gössner in einem Beitrag für die Zeitschrift „Ossietzky“. Daran ändert die Tatsache nichts, dass inzwischen der Bundestag den Regierungskurs per Gesetz abgesegnet und sich damit selbst entmachtet hat.

Bedauerliche Distanz

Die einschneidenden Maßnahmen, die das gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik und gleich mehrere Grundrechte beschränken, seien „letztlich auf Basis einer ungesicherten wissenschaftlichen Datenlage verhängt worden“, so der Anwalt vor einem Jahr. Die Debatte darum leide „noch immer unter Angst, Einseitigkeit und Konformitätsdruck, auch unter Diffamierung und Ausgrenzung“. Dieser Befund hat nicht an Aktualität verloren.

„Bei so viel Angst und seltener Eintracht sind Skepsis und kritisches Hinterfragen von vermeintlichen Gewissheiten und autoritären Verordnungen nicht nur angezeigt, sondern dringend geboten. Schließlich gehört das zu einer lebendigen Demokratie – nicht nur in Schön­wetterzeiten, sondern gerade in solchen Zeiten wie diesen, gerade in Zeiten großer Gefahren, die nicht nur aus einer, sondern aus unterschiedlichen Richtungen lauern.“

Gössner hat seine Analyse in der Broschüre „Menschenrechte und Demokratie im Ausnahmezustand“ erweitert und aktualisiert. Seine Sicht scheint aber nicht von allen am „Grundrechte-Report“ beteiligten Organisationen geteilt zu werden. Davon zeugt nicht nur das offensichtliche Desinteresse an der Arbeit des unabhängigen „Corona-Ausschusses“. Integrationsforscherin Foroutan sprach am Mittwoch unter anderem vom Versagen der Behörden bei rassistischer und antisemitischer Gewalt. Das hätten nicht nur bekanntgewordene rechtsextreme Meinungsäußerungen in Sicherheitsorganen und das Attentat von Hanau gezeigt, „sondern auch die gestiegene Zahl antisemitischer Übergriffe in 2020, auch durch die sogenannten Hygiene-Demos“.

Mit letzteren begannen die regierungskritischen Proteste gegen die Corona-Politik, getragen von einer breiten Mischung von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten. Jene, die unter anderem mit dem Grundgesetz in der Hand die Grundrechte gegen den übergriffigen Staat verteidigen wollen, scheinen den Bürgerrechtsorganisationen suspekt zu sein. Das kann eine Folge der medial überbetonten und skandalisierten Teilnahme von Rechtsextremen an den Demonstrationen sein, einschließlich der mutmaßlich provozierten Aktionen wie dem „Sturm auf den Reichstag“ am 29. August 2020. Es bleibt bedauerlich, denn es schwächt den Widerstand gegen die Angriffe auf die Grundrechte. Dieses Verhalten nutzt nach dem Prinzip „Teile und herrsche“ nur jenen, welche die 1949 begründete grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik gezielt in Frage stellen und sich dabei auf die Angst vor einem Virus stützen.

Grundrechte-Report 2021 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“
Fischer Taschenbuch Verlag 2021; ISBN 978-3-596-70622-8, 267 Seiten, 12.00 Euro